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Bedingungen für den Bezug der Monatskarte im Abonnement
Im Rahmen der geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen können die Monatskarten für Erwachsene und Schüler auch im Jahresabonnement bezogen werden. Es liegt für 12 Monate jeweils der zehnfache Preis einer normalen Monatskarte zugrunde. Beim Abonnement wird dieser Betrag in Teilbeträgen von 1/12 im Wege des Lastschriftverfahrens vom Konto des Abonnenten abgebucht. Im übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen:
1. Einzugsermächtigung
Voraussetzung für den Bezug von Monatskarten im Abonnement ist, dass die Autokraft GmbH mit dem Bestellschein ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus von einem Bank oder Postbankkonto abzubuchen. Der Abonnent verpflichtet sich, für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Kann der monatliche Einzugsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Kosten (z.B. Bankgebühr) vom Abonnenten/Kontoinhaber zu tragen. Die Autokraft GmbH kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, falls der Abonnent nach einer Mahnungsfrist von 14 Tagen nicht unverzüglich für einen Ausgleich sorgt.
2. Beginn des Abonnements
Die Teilnahme am Abonnement ist vom 1. eines jeden Monats an möglich. Voraussetzung ist, dass die Bestellung mit der Einzugsermächtigung bis zum 15. des Vormonats bei der Autokraft GmbH vorliegt. Das Abonnement gilt zunächst für 12 Monate.
3. Ausgabe
Die Ausgabe erfolgt in 12 einzelnen Monatskarten, die dem Abonnenten rechtzeitig zugeschickt werden. Der Abonnent hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Fahrkarten zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen der Autokraft GmbH anzuzeigen. Die sichere Aufbewahrung der Fahrkarten geht zu Lasten des
Abonnenten.
4. Gültigkeit
Abonnement-Zeitkarten sind im Rahmen des SH-Tarifes erhältlich. Abonnement-Monatskarten gelten für den aufgedruckten Kalendermonat und berechtigen zur beliebig häufigen Benutzung an allen Tagen in den jeweils gelösten Zonen. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen berechtigen sie zur Mitnahme einer weiteren erwachsenen Person zum Kinderfahrpreis sowie dreier Kinder zwischen 6 und 14 Jahren kostenlos. Die Mitnahmeregelung gilt nicht für Schüler-Abo-Monatskarten.
5. Änderungen
5.1. Konto
5.2. Personalien
5.3. Geltungsbereich
6. Verlängerung
Das Abonnement verlängert sich, wenn es nicht gekündigt wird, jeweils um weitere 12 Monate.
7. Kündigung
Das Abonnement kann frühestens nach einer Laufzeit von 30 Tagen bis zum 15. des Vormonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bei der Autokraft GmbH erfolgen. Bei vorzeitiger Beendigung des Jahresabonnements im ersten Vertragsjahr wird für jeden bis zur Kündigung angefangenen Monat der Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Abonnementpreis und dem Preis der entsprechenden regulären Monatskarte nacherhoben. Nicht benutzte Karten sind der Autokraft GmbH unverzüglich zurückzugeben.
8. Verfahren in besonderen Fällen
8.1. Fahrgeldrückerstattung
8.2. Erhöhtes Beförderungsentgelt
8.3. Tarifänderungen
Diese Informationen und den Bestellschein können Sie sich hier als PDF-Datei runterladen:
